Zum Inhalt springen
Kinderhotelkompass

Reiserücktrittsversicherung mit Kindern: wann sie sich lohnt

Kinder werden kurzfristig krank, Ferienbuchungen sind teuer und oft nicht mehr kostenlos stornierbar. Was die Versicherung tatsächlich abdeckt, wo die Fallstricke liegen und für wen sich der Abschluss lohnt, belegt mit den Bedingungen der Anbieter und den Hinweisen der Verbraucherzentrale.

Eine Reiserücktrittsversicherung ersetzt die Stornokosten, wenn ihr eine gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten könnt. Für Familien ist sie eines der wenigen Versicherungsprodukte, das Verbraucherschützer ausdrücklich empfehlen, aber nur unter Bedingungen. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was die Bedingungen der Versicherer und die Hinweise von Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest und BaFin dazu sagen. Alle Quellen stehen am Ende, Stand 15. Oktober 2026.

Was die Versicherung zahlt

Die Finanzaufsicht BaFin nennt vier Voraussetzungen, die zusammen erfüllt sein müssen: Ihr storniert vor Reisebeginn, es liegt ein in den Bedingungen genanntes Ereignis vor, das Ereignis macht die Reise unzumutbar, und es ist unerwartet eingetreten.

Die typischen versicherten Ereignisse sind in den Bedingungen der Anbieter ähnlich. Die Versicherungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung formulieren den Kern so: „Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss also ‚unerwartet‘ und ‚schwer‘ zugleich sein.“ Dazu kommen laut ERGO und HanseMerkur unter anderem Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen, Impfunverträglichkeit, erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer oder Wasserrohrbruch, betriebsbedingte Kündigung und der Termin für die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung. Die Verbraucherzentrale ergänzt, dass auch die „Nichtinanspruchnahme von Reiseleistungen“, also der verspätete Antritt, versichert sein kann.

Was „unerwartet“ heißt. Eine Krankheit gilt als unerwartet, wenn sie nach Abschluss der Versicherung erstmals auftritt. Bei bestehenden Erkrankungen zählt die Verschlechterung nur, wenn in den letzten sechs Monaten vor Abschluss keine Behandlung erfolgte. So steht es bei ERGO, bei HanseMerkur („Wir leisten nicht bei Verschlechterung von bestehenden Erkrankungen, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurden“) und bei Allianz Direct. Für Familien heißt das: Ein Kind mit chronischer Erkrankung, das regelmäßig behandelt wird, ist für genau diese Erkrankung meist nicht versichert.

Was sie nicht zahlt

  • Angst, Lustlosigkeit, Streit. Stiftung Warentest: „Einfach so den Urlaub abzublasen, das geht bei keinem Versicherer.“ Auch wenn der Arbeitgeber den Urlaub streicht, zahlt laut Warentest keiner der getesteten Anbieter.
  • Angst vor Ansteckung oder Reisewarnungen. Die BaFin stellt klar, dass die Angst vor einer Ansteckung in der Regel nicht versichert ist. HanseMerkur nennt ausdrücklich: „Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes“ sind keine versicherten Ereignisse. Eine eigene schwere Covid-Erkrankung dagegen schon, bei ERGO und HanseMerkur ausdrücklich auch während einer Pandemie.
  • Katastrophen am Zielort. Bei Waldbränden oder Unwettern am Urlaubsort hilft laut Verbraucherzentrale „eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung in der Regel nicht“. Hier greift bei Pauschalreisen das Reiserecht, siehe unten.
  • Psychische Erkrankungen nur mit Hürden. ERGO erkennt eine psychische Erkrankung als schwer an, wenn eine Psychotherapie genehmigt ist, ein Facharzt für Psychiatrie sie attestiert oder sie stationär behandelt wird. HanseMerkur schließt psychische Reaktionen auf Terror, Unglücke, Kriegsereignisse oder Seuchen aus. Die Tarife unterscheiden sich hier stark; Stiftung Warentest prüft eigens, ob ein Versicherer auf Ausschlüsse für chronische psychische Erkrankungen verzichtet.
  • Höhere Gewalt und Veranstalterinsolvenz. Streik oder die Pleite des Veranstalters sind laut BaFin keine Fälle für die Rücktrittsversicherung.

Besonderheiten für Familien

Wer ist versichert? Die wichtigste Frage für Eltern. Die BaFin weist darauf hin, dass die Erkrankung eines Kindes nur versichert ist, wenn das Kind in der Police als mitreisende oder als Risikoperson steht. Risikopersonen sind laut Verbraucherzentrale „zum einen Mitreisende und zum anderen nahe Verwandte“, dazu gehören je nach Vertrag auch Großeltern, Enkel und Personen, die nicht mitreisende minderjährige Kinder betreuen. Bei HanseMerkur zählen alle Personen, „die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben sowie deren Angehörige“, als Risikopersonen; bei ERGO gilt das für Buchungen bis vier Personen plus zwei mitreisende Kinder oder für Buchungen als Familie. Praktisch heißt das: Erkrankt das Kind, kann jeder Elternteil für sich den Rücktritt geltend machen. Bleibt ein Elternteil mit dem Kind zu Hause und der andere fährt, ersetzen HanseMerkur und ERGO den Einzelzimmerzuschlag beziehungsweise die anteiligen Kosten des Doppelzimmers.

Familientarif. Stiftung Warentest: „Der Familientarif gilt immer für Ehepartner und minderjährige Kinder, die im selben Haushalt leben.“ Die Anbieter fassen die Familie unterschiedlich: HanseMerkur versichert maximal zwei Erwachsene und bis zu sieben mitreisende Kinder bis zum 21. Geburtstag, ohne dass Verwandtschaft oder gemeinsamer Wohnsitz nötig sind; ERGO und Allianz Direct zählen Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Eine Quelle, nach der Kinder „kostenlos“ mitversichert wären, haben wir nicht gefunden; Familientarife sind Pauschalpreise für die ganze Familie.

Selbstbeteiligung. Viele Tarife verlangen bei ambulant behandelter Krankheit einen Eigenanteil. Die Verbraucherzentrale: „Diese kann bis zu 20 Prozent der Stornokosten betragen. Achten Sie also darauf, dass Sie Tarife ohne Selbstbehalte wählen.“ Bei HanseMerkur und ERGO beträgt die Selbstbeteiligung in den Tarifen mit Selbstbehalt 20 Prozent des Schadens, bei ERGO mindestens 25 Euro je Person. Mit kleinen Kindern, die meist ambulant behandelt werden, trifft genau dieser Fall ein. Stiftung Warentest empfiehlt deshalb einen Tarif ohne Selbstbeteiligung.

Reiseabbruch dazu. Wird das Kind erst im Hotel krank, zahlt die Rücktrittsversicherung nichts mehr, denn die Reise hat begonnen. Dafür gibt es die Reiseabbruchversicherung, die laut Stiftung Warentest „den Ersatz von Mehrkosten“ umfasst, etwa zusätzliche Rückreisekosten. HanseMerkur erstattet bei Abbruch in der ersten Reisehälfte den Reisepreis, in der zweiten Hälfte die nicht genutzten Leistungen. Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest empfehlen Familien die Kombination aus beidem.

Was ohne Versicherung gilt: Stornokosten nach Reiserecht

Bei einer Pauschalreise dürft ihr nach § 651h BGB „jederzeit vom Vertrag zurücktreten“. Der Veranstalter „kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen“, die sich nach dem Zeitraum bis zum Reisebeginn und seinen ersparten Aufwendungen bemisst, und er muss die Höhe auf Verlangen begründen. Stiftung Warentest nennt die üblichen Größenordnungen: „Beim Storno 30 Tage vor Beginn der Reise werden üblicherweise 20 Prozent des Reisepreises fällig, kurz vor Reisebeginn betragen die Stornogebühren bis zu 90 Prozent.“ Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Zielort entfällt die Entschädigung, und der Reisepreis ist innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.

Bei einzeln gebuchten Hotels gibt es kein Reiserecht dieser Art. Die Verbraucherzentrale: Ihr seid „auf die Kulanz des Anbieters angewiesen“ und müsst mit einem Stornoentgelt rechnen. Was ihr zahlt, steht in den Stornobedingungen der Buchung; viele Hotels bieten bei Buchung über ein Portal einen kostenlos stornierbaren Tarif bis zu einem festen Datum an. Prüft dieses Datum vor der Buchung, es ist der wichtigste Hebel gegen Stornokosten.

Wann sie sich lohnt und wann nicht

Lohnt sich. Die Verbraucherzentrale sieht die Versicherung „bei teuren Reisen“ oder „beim Urlaub mit Kindern“ als sinnvoll an. Stiftung Warentest nennt vor allem Familien mit kleinen Kindern und Senioren als Gruppen, für die der Schutz infrage kommt, und eher teure Reisen wie Fernreisen oder Kreuzfahrten. Übersetzt auf den Familienurlaub im Hotel:

  • Ihr habt eine Pauschalreise mit Flug gebucht, die ihr weit im Voraus bezahlt und deren Stornostaffel bei 20 Prozent beginnt.
  • Ihr habt Flüge oder eine Ferienwohnung ohne kostenlose Stornierung gebucht.
  • Die Reise kostet mehrere tausend Euro, und die Prämie liegt deutlich darunter.

Lohnt sich weniger. Bei kurzen, günstigen Reisen mit niedrigen Stornokosten rät Stiftung Warentest eher ab. Bei einem Hotel, das bis kurz vor Anreise kostenlos stornierbar ist, entsteht im Stornozeitraum kein Schaden, den die Versicherung ersetzen müsste. Prüft außerdem, ob ihr schon Schutz habt: über einen automatisch verlängerten Jahresvertrag, einen Automobilclub oder eine Kreditkarte. Zur Kreditkarte sagt Stiftung Warentest allerdings: „Der mitgelieferte Schutz ist in der Regel unzureichend.“ Vom Abschluss direkt im Buchungsportal rät Warentest ab, weil die Bedingungen dort schwer zu prüfen sind.

Fristen, die ihr einhalten müsst

  • Abschluss. BaFin: „je nach Anbieter und Tarif bis 14 Tage nach der Reisebuchung oder bis 30 Tage vor Reisebeginn“. HanseMerkur: „bis 30 Tage vor Reisebeginn oder spätestens bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung“. Allianz Direct: bei Buchungen mit 29 Tagen oder weniger bis zur Abreise innerhalb der nächsten drei Tage. Am einfachsten ist der Abschluss am Tag der Buchung.
  • Stornieren. Tritt der Versicherungsfall ein, müsst ihr die Reise unverzüglich stornieren, sonst zahlt die Versicherung nur die Stornokosten, die bei sofortiger Stornierung entstanden wären. Allianz Direct nennt eine Frist von 48 Stunden, HanseMerkur und ERGO „unverzüglich“.
  • Attest. Alle Anbieter verlangen ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten, bei Erkrankung am Urlaubsort vom dortigen Arzt. Atteste von Angehörigen werden nicht anerkannt. Bewahrt Buchungsbestätigung, Stornokostenrechnung und Versicherungsschein auf.
  • Jahresvertrag kündigen. Die Frist beträgt laut Stiftung Warentest „meist ein oder drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres“.

Jahresvertrag oder Einzelreise?

Die Verbraucherzentrale: „Bei mehreren Reisen im Jahr lohnt sich ein Jahresvertrag“, und „Familien sollten einen Familienjahresvertrag abschließen“, weil dann auch allein reisende Familienmitglieder versichert sind. Stiftung Warentest ergänzt, dass Jahresverträge „manchmal sogar preiswerter als Verträge für Einzelreisen“ sind, auch bei nur einer teuren Reise, wenn man danach kündigt. Achtet auf die versicherte Reisepreissumme: Sie muss mindestens dem Reisepreis entsprechen, sonst kürzt der Versicherer anteilig. HanseMerkur: „Schließen Sie eine geringere Versicherungssumme ab, vermindert sich der Entschädigungsbetrag im Verhältnis der Versicherungssumme zum Reisepreis.“ Bei Familientarifen gilt der Reisepreis laut Warentest für die gesamte Familie. Eine Regel, ab wie vielen Reisen der Jahresvertrag lohnt, nennt keine der Quellen.

Checkliste vor dem Abschluss

  1. Welche Buchungen sind nicht kostenlos stornierbar, und wie hoch ist die Summe?
  2. Sind alle Kinder als versicherte Personen eingetragen, und sind Großeltern als Risikopersonen erfasst?
  3. Tarif ohne Selbstbeteiligung, mit Reiseabbruch?
  4. Hat ein Familienmitglied eine Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten behandelt wurde?
  5. Abschluss am Buchungstag, spätestens innerhalb der Frist des Anbieters.

Quellen

  • § 651h BGB, Rücktritt vor Reisebeginn: gesetze-im-internet.de
  • Verbraucherzentrale, „Auslandsreisen: Welcher Versicherungsschutz ist notwendig?“, Stand 18. März 2026: verbraucherzentrale.de
  • Verbraucherzentrale, „Urlaub stornieren oder abbrechen“, Stand 3. August 2026: verbraucherzentrale.de
  • Stiftung Warentest, „Reiserücktrittsversicherung“ (Basisinformationen), 11. Juni 2026: test.de
  • Stiftung Warentest, „Reiserücktrittsversicherungen im Vergleich“, 29. April 2026: test.de
  • BaFin, „Reiserücktrittsversicherung“: bafin.de
  • HanseMerkur, Versicherungsbedingungen VB-RS 2024 (Reise-Rücktritt und Reiseabbruch): hmrv.de
  • HanseMerkur, Produktseite Reiserücktrittsversicherung: hansemerkur.de
  • ERGO Reiseversicherung, Versicherungsbedingungen Reiserücktrittsversicherung Deutschland (VB-ERV 2023): ergo-reiseversicherung.de
  • Allianz Direct, Versicherungsbedingungen Jahres-Reiseversicherung, April 2026: allianzdirect.de

Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Tarifs zum Zeitpunkt des Abschlusses.

Werbung. Affiliate-Links zu Booking.com und HanseMerkur; wenn du darüber buchst oder abschließt, erhalten wir eine Provision von dem jeweiligen Partner. Die Auswahl entscheidet die Ausstattung, nicht die Provision.

Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur

Die HanseMerkur bietet Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen für Reisende aus Deutschland an. Leistungen, Bedingungen und Beiträge stehen beim Anbieter; prüft sie anhand der Punkte aus diesem Ratgeber. Wir informieren und verlinken, wir beraten nicht und vermitteln keinen Abschluss.

Angebot der HanseMerkur für Reisende aus Deutschland ansehenAffiliate-Link

Häufige Fragen

Zahlt die Versicherung, wenn mein Kind krank wird und wir nicht fahren können?

Ja, wenn die Erkrankung unerwartet und schwer ist, ein Arzt sie attestiert und das Kind mitversichert ist, als mitreisende Person oder als Risikoperson. Ein Schnupfen reicht nicht; die Reise muss aus ärztlicher Sicht unzumutbar sein.

Bis wann muss ich die Versicherung abschließen?

Je nach Anbieter bis 30 Tage vor Reisebeginn oder innerhalb weniger Tage nach der Buchung. Bei kurzfristigen Buchungen gilt meist eine Frist von drei Werktagen nach der Buchung. Ist der Versicherungsfall schon eingetreten, ist es zu spät.

Brauche ich die Versicherung, wenn das Hotel kostenlos stornierbar ist?

Für den Stornozeitraum nicht, denn dann entstehen keine Kosten. Entscheidend ist, was ihr vorab bezahlt habt und nicht zurückbekommt: Flug, Pauschalreise, Ferienwohnung mit Anzahlung. Prüft die Stornobedingungen jeder einzelnen Buchung.

Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch?

Reiserücktritt deckt Stornokosten vor Reisebeginn. Reiseabbruch deckt Mehrkosten, wenn ihr die Reise vorzeitig beenden müsst, zum Beispiel zusätzliche Rückreisekosten oder nicht genutzte Hotelnächte. Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest empfehlen Familien die Kombination.

Zuletzt geprüft am . Wir zeigen Ausstattung, nicht Sterne. So prüfen wir.